RECHTLICHE UND ETHISCHE LEITLINIEN FÜR HEILER UND
RECHTLICHE UND ETHISCHE LEITLINIEN FÜR HEILER UND
Laut Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 2.3.2004 (AZ BvR 784/03) ist es in Deutschland möglich, ohne Arzt, Psychologe oder Heilpraktiker zu sein, mit kranken Menschen zu
arbeiten.
Dabei darf, nach diesem Urteil, jedoch nicht Heilkunde im üblichen Sinn ausgeübt werden.
Es dürfen lediglich die Selbstheilungskräfte angeregt werden. Diese Art von Heilern/innen muss deshalb auf Diagnosen und Verordnungen von Anwendungen jeder Art verzichten.
Im Folgenden werden die rechtlich und ethisch notwendigen Grundregeln einer solchen Tätigkeit weiter dargelegt. Gesetzliche Vorschriften sind bindend.
Die ethischen Regeln sind eine freiwillige Selbstverpflichtung und dienen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Klienten in einem fragilen und schutzwürdigen Verhältnis. Heiler/innen hängen ihre ethischen und rechtlichen Leitlinien deshalb für Klienten gut sichtbar, schriftlich in ihren Arbeitsräumen aus.
1.) Ich kenne und berücksichtige den rechtlichen Rahmen meiner Arbeit mit kranken
Menschen
2.) Ich wähle eine eindeutige und zutreffende Bezeichnung für meine Tätigkeit, die frei von irreführenden Deutungs-möglichkeiten ist.
3.) Ich gebe zuversichtlich mein Bestes, verzichte aber auf jedes definitive
Heilversprechen.
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